Tanzveranstaltungen sollen nicht mehr vergnügungssteuerpflichtig sein

Die Stadtverwaltung schlägt vor, zukünftig auf die Besteuerung von Tanzveranstaltungen zu verzichten. Dazu soll die Vergnügungssteuersatzung geändert werden. Ein entsprechender Beschlussvorschlag, über den der Rat entscheiden soll, ist heute an die Gremien verschickt worden.

„Die Steuer ist nicht mehr zeitgemäß“, sagt Oberbürgermeister Dr. Thorsten Kornblum. „Konzerte sind steuerfrei, Tanzveranstaltungen aber nicht. Dabei sind die Grenzen zwischen beiden Genres inzwischen fließend. DJs oder Bands geben Konzerte, auf denen natürlich auch getanzt wird, ohne dass es sich um eine Tanzveranstaltung im steuerlichen Sinne handelt. Mit der Abschaffung der Besteuerung fördern wir zugleich die vielfältige Kulturlandschaft unserer Stadt.“

Das Aufkommen aus der Vergnügungssteuer lag 2019 – vor der Pandemie – bei rund 60.000 Euro. Steuerpflichtig sind die Betreiber der Diskotheken und Clubs in der Stadt sowie Veranstalter anderer, unregelmäßig stattfindender Tanz-Events. Weil eine Reihe davon nicht angezeigt werden, sind Nachprüfungen erforderlich, so dass die Einnahmen aus der Steuer lediglich in etwa den Aufwand decken. Eine Reihe von Kommunen in der Region verzichtet bereits heute auf die Erhebung.

Die Verwaltung empfiehlt weiterhin, auf die Erhöhung der Steuersätze für Spielgeräte ohne Gewinnmöglichkeit zu verzichten, da eine Erhöhung lediglich geringfügige haushaltrelevante Auswirkung hätte und die Stadt im Vergleich zu den umliegenden Kommunen bereits in weiten Teilen höhere Steuersätze für Spielgeräte ohne Gewinnmöglichkeit zugrunde legt. Mit den aktuellen Sätzen liegt die Stadt im Vergleich bereits am oberen Ende der Besteuerungshöhe. Durch die im Rahmen der Haushaltsoptimierung empfohlene Erhöhung würden lediglich rund 1.400 € an Mehreinnahmen generiert.

Quelle: Pressemitteilung der Stadt Braunschweig. Bildnachweis: Falk-Martin Drescher.

 

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